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   OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13   

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https://dejure.org/2013,20778
OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13 (https://dejure.org/2013,20778)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2013 - 2 Bs 134/13 (https://dejure.org/2013,20778)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 2 Bs 134/13 (https://dejure.org/2013,20778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 4 Abschn W BauPolV HA, § 11 Abs 3 S 1 Nr 2 BauNVO
    Lebensmitteldiscountmarkt als kleiner Laden im Sinne von BauPolV HA § 10 Abs 4 Abschn W S 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Lebensmittel-Discountmarkts als "kleinerer" Laden i.S.v. § 10 Abs. 4 Abschnitt W S. 2 BPVO bei nur marginalem Unterschreiten der Schwelle der Verkaufsfläche zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung eines Lebensmittel-Discountmarkts als "kleinerer" Laden i.S.v. § 10 Abs. 4 Abschnitt W S. 2 BPVO bei nur marginalem Unterschreiten der Schwelle der Verkaufsfläche zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lebensmittel-Discountmarkt mit Verkaufsfläche von 799,50 qm ist in Hamburger Wohngebiet unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13
    Typisierende Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung entfalten auch in Baustufenplänen nachbarschützende Wirkung für alle Grundstückseigentümer im selben Baugebiet, weil sie dort zu einer nachbarrechtlichen bzw. bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, in der sie alle die gleichen Rechte haben und den gleichen Pflichten unterworfen sind (siehe BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 155 ff.; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 374 ff; OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 355).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13
    Wenn aber ein Lebensmittel-Discounter, auf den § 11 Abs. 3 BauNVO Anwendung findet, nicht mehr zu den nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der Versorgung des Gebiets zulässigen Läden zählt (siehe dazu nur Ziegler in: Brügelmann, BauGB, Stand 9/2006, § 4 BauNVO Rn 20 ff.; Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 4 Rn. 4 BauNVO und § 3 Rn. 35 BauNVO), kann es sich bei dem genehmigten Lebensmittel-Discountmarkt der Beigeladenen, auf den § 11 Abs. 3 BauNVO nur deshalb keine Anwendung findet, weil er den für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb maßgeblichen Schwellenwert einer Verkaufsfläche von 800 m 2 (siehe BVerwG, Urt. v. 24.11.2005, BVerwGE 124, 364, 365 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 18.4.2007, 2 Bf 221/06) um 0, 50 m 2 marginal unterschreitet, nicht bereits um einen kleineren Laden i.S.d. § 10 Abs. 4 Abschnitt W Satz 2 BPVO handeln.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13
    Typisierende Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung entfalten auch in Baustufenplänen nachbarschützende Wirkung für alle Grundstückseigentümer im selben Baugebiet, weil sie dort zu einer nachbarrechtlichen bzw. bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, in der sie alle die gleichen Rechte haben und den gleichen Pflichten unterworfen sind (siehe BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 155 ff.; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 374 ff; OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 355).
  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13
    Typisierende Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung entfalten auch in Baustufenplänen nachbarschützende Wirkung für alle Grundstückseigentümer im selben Baugebiet, weil sie dort zu einer nachbarrechtlichen bzw. bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, in der sie alle die gleichen Rechte haben und den gleichen Pflichten unterworfen sind (siehe BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 155 ff.; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 374 ff; OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 355).
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13
    Das Verwaltungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (siehe nur Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 69 m.w.N.) zur Bestimmung der in einem Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO allgemein zulässigen Nutzungen - wenn auch nicht schematisch - auf die Baunutzungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden kann.
  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 12 K 3016/21

    Erweiterung einer Sparkassenfiliale in einem Wohngebiet

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Ausweisung von Baugebieten nach Maßgabe der Baupolizeiverordnung nachbarschützende Wirkung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, 4 C 13.94, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, Bf II 72/96, juris Rn. 48; Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13, juris Rn. 7; Beschl. v. 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris Rn. 12).

    Dabei ist zur Bestimmung der in einem - wie hier - nicht besonders geschützten Wohngebiet zulässigen Nutzungen vornehmlich auf § 4 BauNVO zurückzugreifen (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 36; Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13, juris Rn. 9).

    Das typisierende Merkmal "klein" ist in der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts anerkannt und - soweit ersichtlich - zugleich das einzige einschränkende typisierende Merkmal, das das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bislang für die Beantwortung der Frage herangezogen hat, welche der in den §§ 3 und 4 BauNVO aufgeführten Nutzungen, die keine Wohnnutzungen im engen Sinne darstellen, in einem Wohngebiet nach der BPVO als zulässig angesehen werden können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2021, 2 Bs 23/21, juris Rn. 27; Beschl. v. 15.10.2008, 2 Bs 171/08, juris Rn. 24 [jeweils zu Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris Rn. 41; Beschl. v. 28.11.2012, 2 Bs 210/12, juris Rn. 23 f. [jeweils zu einer sozialen Einrichtung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 3.11.2003, 2 Bs 487/03, n.v. [zu einer kulturellen Einrichtung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 40 [zu einem Beherbergungsbetrieb in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13, juris Rn. 9 f. [zu einem Lebensmitteldiscountmarkt in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet]; siehe auch BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, 4 C 9.98, juris Rn. 25 [zu "kleineren" Anlagen für Verwaltungen i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO]).

    In der Folgezeit hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht aber, soweit ersichtlich, zur Bestimmung der Gebietsverträglichkeit - sowohl für besonders geschützte als auch für nicht besonders geschützte Wohngebiete - stets jedenfalls auch auf das typisierende Merkmal "klein" abgestellt (beide Kriterien berücksichtigend z.B. bei einem Lebensmittel-Discountmarkt mit einer Verkaufsfläche von 799, 50 m² OVG Hamburg, Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13, juris Rn. 8 ff.).

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2021 - 5 K 5497/19
    vgl. VG Freiburg, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 4 K 494/15 -, juris; Vietmeier, in: Bönker/Bischoping (Hrsg.), BauNVO, 2. Auflage 2018, § 4 Rn. 9; vgl. auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG HH), Beschluss vom 26. Juni 2013 - 2 Bs 134/13 -, juris, wonach auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von knapp unterhalb 800 Quadratmetern kein "kleiner Laden" ist.
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